Unverbindliche, kostenfreie
Erstberatung (ca. 10 Min.)

Kosten der Schuldenregulierung

Kosten der Schuldenregulierung und Insolvenz­antragstellung

im Verbraucher­insolvenz­verfahren

Die Kosten der Schuldenregulierung setzen sich zusammen aus Beratung, außergerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren und Insolvenzantragstellung mit gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan. Sie werden beim Verbraucherinsolvenzverfahren wesentlich von der Anzahl der Gläubiger bestimmt. Von einigen (wenigen) Gerichten wird Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenregulierung gewährt. Die Gesamtkosten werden dadurch gesenkt. Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. 

Kosten bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Kosten bei Zustandekommen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs

Für den Fall des Zustandekommens eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs fallen Anwaltskosten für Schuldenregulierung und Vergleichsgebühren an. Kommt kein Vergleich zustande und wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so werden die Kosten des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht gestundet. Das bedeutet, dass Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung zunächst aus der Staatskasse beglichen werden. Zu beachten ist, dass diese Kosten nicht restschuld befreit werden. Sie müssen also, für den Fall, dass während des gesamten Insolvenzverfahrens kein Betrag zur Masse gelangt, nach Erteilung der Restschuldbefreiung ggf. in Raten beglichen werden.

Allerdings: Sofern im Lauf des Insolvenzverfahrens pfändbare Beträge aus laufendem Einkommen o. ä. zur Insolvenzmasse fließen, werden aus diesen Beträgen die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen und nur ein überschießender Betrag an die Gläubiger verteilt. Für den Schuldner ist die Schuldenfrage mit Erteilung der Restschuldbefreiung dann insgesamt abgeschlossen.

Generell jedoch gilt: Jeder Fall ist individuell.

Bitte sprechen Sie mit uns wegen der Kosten.

Haben Sie Fragen?

Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Bei einem kostenlosen Telefonat können Sie Näheres über Ablauf und die zu erwartenden Kosten Ihrer individuellen Angelegenheit erfahren. 

Beratungshilfe-Formular

Mit dem angefügten Formular Beratungshilfe können Sie bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die „außergerichtliche Schuldenregulierung“ beantragen.

Hier finden Sie nähere Informationen zu: