Unverbindliche, kostenfreie
Erstberatung (ca. 10 Min.)

Entschuldung in 3 Jahren

Restschuldbefreiung in 3 Jahren!

Seit dem 01.10.2020 beträgt die Restschuldbefreiungsfrist nur noch 3 Jahre

Die deutlich verkürzte Restschuldbefreiungsdauer eröffnet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich binnen eines überschaubaren Zeitraums von Altlasten zu befreien und finanziell neu zu starten.

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem individuellen Neustart. Kommen Sie zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation auf mich zu. 
Unproblematisch können wir Ihre Situation auch telefonisch oder per Videotelefonie besprechen. Notwendige Unterlagen können per Post oder per E-Mail ausgetauscht werden.

Haben Sie Fragen?

Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Bei einem kostenlosen Telefonat können Sie Näheres über Ablauf und die zu erwartenden Kosten Ihrer individuellen Angelegenheit erfahren. 

Hier finden Sie nähere Informationen zu: