Insolvenzantrag stellen
Jede natürliche Person ist berechtigt Privatinsolvenz zu beantragen, um sich von Schulden zu befreien und Vollstreckungsschutz zu erlangen.
Je nach persönlichen Verhältnissen des Schuldners ist die Eröffnung des
Regelinsolvenzverfahrens oder des
Verbraucherinsolvenzverfahrens zu beantragen.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ist zulässig, wenn Sie selbstständig sind oder ehemals selbstständig waren und Verbindlichkeiten bei mehr als 19 Gläubigern oder aus Arbeitsverhältnissen haben. Waren Sie nie selbstständig oder haben Sie nur wenige Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.
Einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens können Sie selbst direkt beim für Sie zuständigen Insolvenzgericht stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie auf den Homepages der Gerichte. Ob Sie sich im Vorfeld beraten lassen, ist Ihre Entscheidung.
Einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie nicht ohne fachkundige Betreuung bei Gericht vorlegen. Vor der Insolvenzantragstellung ist für das Verbraucherinsolvenzverfahren die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zwingend gesetzlich vorgeschrieben (§ 305 InsO). Diese außergerichtliche Schuldenregulierung kann nur von einer hierfür qualifizierten Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater durchgeführt werden.
Sowohl bei der (außer-)gerichtlichen Schuldenregulierung als auch bei der Insolvenzantragstellung kann ich Sie bundesweit unterstützen.
Ich benötige hierzu einige Informationen, die Sie mir auf den angefügt zum Download bereitgestellten Formularen mitteilen können.
Jeder Fall ist individuell. Bitte sprechen Sie mich wegen der Kosten an.
Fragen kostet nichts!